Auszug aus der Satzung des Club der Theaterfreunde Eisenbach 1925 e.V.

§1 Name und Sitz des Vereins

 

1. Der Verein führt den Namen Club der Theaterfreunde 1925 Eisenbach e.V. und hat seinen Sitz in 65618 Selters-Eisenbach

2. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Limburg eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit

 

1. Der Verein macht sich zur Aufgabe kulturellen Zwecken zu dienen und das Laienspiel zu fördern.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigste Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (Paragraph 51 ff AO).

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

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§ 6 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist die ordnungsgemäße, durch den Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder. Sie ist das oberste Organ des Vereins. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

a) Entgegennahme der Jahresberichte und Jahresabrechungen

b) Entlastung des Vorstands

c) Neuwahl des Vorstands und der Ausschüsse

d) Wahl der Kassenprüfer

e) Beschlussfassung über Satzungsangelegenheiten

f) Beschlussfassung über Anträge und sonstige wichtige Vereinsangelegenheiten

g) Abwahl von Vorstandsmitgliedern

h) Auflösung des Vereins

 

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§ 8 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus:

der/dem 1. Vorsitzenden

der/dem 2. Vorsitzenden

der/dem 1. Kassierer/in

der/dem 2. Kassierer/in

der/dem 1. Schriftführer/in

der/dem 2. Schriftführer/in

 

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